Die Dr. Rente Anwaltskanzlei bietet die Erstellung und Prüfung von gewerblichen Mietverträgen und die mietrechtliche Beratung und Vertretung an.
Die Kosten der Fällung eines - im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt - morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 2 Nr. 10 BetrKV BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 10.11.2021 - VIII ZR 107/20 |
Pandemie - BGH zur Miete bei Schließung von Einzelhandelsgeschäften Der Bundesgerichtshoft hat sich mit der Frage befasst, wie sich die COVID-bedingte Schließung von Geschäftsräumen auf gewerbliche Mietverhältnisse auswirken kann (BGH, Urteil vom 12.01.2022, Az. XII ZR 8/21). Während das Gericht grundsätzlich keine Minderungsbefugnis des Mieters sieht, kann dennoch aufgrund einer Einzelfallbetrachtung die Geschäftsgrundlage gestört sein, und eine Anpassung der Miete beansprucht werden. |
Checkliste: Gewerblicher Mietvertrag Ein gewerblicher Mietvertrag sollte alle wesentlichen Regelungen für das Mietverhältnis enthalten. Denn: Unklarheiten oder unvollständigen Regelungen sind oft Quelle für spätere Streitigkeiten. Ein gewerblicher Mietvertrag sollte regelmäßig (soweit für den Mietgegenstand relevant) enthalten:
Wird das Mietobjekt erst noch erbaut (sog. Vermietung vom Reißbrett), so kann mit Blick auf die beim Bau ggf. eintretenden Verzögerungen (gegenüber der Planung) der Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter für Probleme sorgen. In einem solchen Fall bieten sich die Vereinbarung eines Zeitkorridors für die Übergabe, ein Spätesttermin und Regelungen für die Folgen von dessen Nichteinhaltung an (z.B. Vertragsstrafe, Kündigungsrecht). |
BGH zur Heizkostenverordnung: Vergleichbare Wohnung muss nicht zwingen im selbsen Gebäude sein Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu |
LG Berlin: Kein Härteeinwand gegen Modernisierungsmieterhöhung bei Verbleib von mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens Ein Wohnungsmieter kann sich bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht auf den Härteeinwand des § 559 Abs. 4 BGB berufen, wenn ihm mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens verbleibt. Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.12.2021 Az. 67 S 279/21 |