Dr. Markus Rente
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NDA - Geheimhaltungsvereinbarung

Wer anderen ein Geheimnis anvertraut (z.B. Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Investoren) oder auch nur unternehmensinterne Informationen, Projekte, Planungen oder Ideen anvertrauen möchte, geht ein großes Risiko ein. Denn Information ist zwar wertvoll, jedoch nicht unbedingt gesetzlich geschützt. Abhilfe kann ein Vertrag schaffen:

Ein NDA („Non-Disclosure Agreement“) bzw. Geheimhaltungsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung, Verschwiegenheitsvereinbarung übersetzt werden. Diese Verträge schützen vertrauliche Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Oft geht es dabei sensible Daten (z.B. Verhandlungen mit Investoren), technische Geheimnisse (z.B. patentfähige Planungen müssen teilweise weitergeleitet werden) und andere wertvolle bzw. wettbewerbsrelevante Informationen, die erst offen gelegt werden, nachdem die Beteiligten einen Vertrag unterschreiben und sich darin zur Verschwiegenheit verpflicht haben.

Wichtig ist für alle Geheimhaltungsvereinbarungen, dass sie ihren Schutzgegenstand präzise erfassen, um vollständigen Schutz zu erreichen. Ein Non-Disclosure Agreement kann allerdings nicht jede Art von Information schützen, in der Regel sind Information ausgenommen, die

  • nach Vertragsbeendigung erworben wird
  • legal von Dritten stammt
  • allgemein bekannt ist 
  • die bereits vor Vertragsabschluss bekannt war oder 
  • gesetzlich offengelegt werden muss.


Dr. Markus Rente erstellt NDA's, Geheimhaltungsvereinbarung bzw. Verschwiegenheitsvereinbarungen, begleitet deren betriebliche Einführung über Inhalt und Umfang Ihnen bereits vorhandener oder vorgelegter Geheimhaltungsvereinbarungen.


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