Dr. Markus Rente
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Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte als Erbe eingesetzt wird. Der begünstigte Vermächtnisnehmer erwirbt den betreffenden Gegenstand nicht unmittelbar mit dem Tode des Erblassers, sondern erlangt (lediglich) einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben (Vermächtnis, auch Legat, lat. legatum).