Dr. Markus Rente
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Checkliste für Erben nach dem Tod eines Angehörigen

1. Totenschein & Bestattung

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  • Totenschein von einem Arzt ausstellen lassen und
  • ­spätestens drei Tage nach Versterben beim Standesamt abgeben,

Tipp: Verpflichtet sind vor allem die Mitbewohner des Verstorbenen – und zwar unabhängig davon, ob sie mit ihm verwandt waren oder nicht. Sollte der Angehörige im Krankenhaus verstorben sein, übermitteln i.d.R. die Ärzte den Totenschein an das Standesamt.

  • ­ Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

2. Unterlagen des Verstorbenen

  • Testament, Bestattungsverfügung, Vollmachten, Versicherungsunterlagen (ggf. Sterbegeldversicherung!) zusammenstellen

3. Behörden

Meldung des Todesfalles an Renten- und Krankenversicherung

4. Nachlassgericht

  • ­Testament beim Nachlassgericht abgeben, oder
  • ­ggf. beim Nachlassgericht nachfragen, ob dort ein Testament hinterlegt ist (das Nachlassgericht eröffnet ein hinterlegtes Testament von Amts wegen, so dass es auch sein kann, dass Sie von dort aus informiert werden).

5. Entscheidung, ob das Erbe angetreten wird

Tipp: Mit dem Tod geht die Rechtsstellung des Verstorbenen vollständig auf den bzw. die Erben über. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die gesetzliche Ausschlagungsfrist genutzt wird oder nicht.

­Wenn Sie das Erbe annehmen möchten, müssen Sie nichts tun. Zusätzlich kann ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. ­ Wenn nicht, kann die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe ausgeschlagen werden.

6. Verträge und Geschäftsverkehr

Es sollte geprüft werden, ob und welche Verträge gekündigt werden müssen. In der Regel bietet sich an:
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  • Vollmachten widerrufen (z.B. für Bankkonto)
  • Nachsendeauftrag für den Toten einrichten
  • Information über den Todesfall an Versicherungen (Sterbeurkunde in Kopie als Beleg)
  • Kündigungen für nicht mehr benötigte Verträge: ggf. Mietverhältnis des Verstorbenen, Vereinsmitgliedschaften, Abonnements etc.

7. Finanzamt & Erbschaftssteuer
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  • Offene Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben
  • ­Information über den Anfall Erbschaft an das Finanzamt