1. Totenschein & Bestattung
Tipp: Verpflichtet sind vor allem die Mitbewohner des Verstorbenen – und zwar unabhängig davon, ob sie mit ihm verwandt waren oder nicht. Sollte der Angehörige im Krankenhaus verstorben sein, übermitteln i.d.R. die Ärzte den Totenschein an das Standesamt.
2. Unterlagen des Verstorbenen
3. Behörden
Meldung des Todesfalles an Renten- und Krankenversicherung
4. Nachlassgericht
5. Entscheidung, ob das Erbe angetreten wird
Tipp: Mit dem Tod geht die Rechtsstellung des Verstorbenen vollständig auf den bzw. die Erben über. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die gesetzliche Ausschlagungsfrist genutzt wird oder nicht.
Wenn Sie das Erbe annehmen möchten, müssen Sie nichts tun. Zusätzlich kann ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. Wenn nicht, kann die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe ausgeschlagen werden.
6. Verträge und Geschäftsverkehr
Es sollte geprüft werden, ob und welche Verträge gekündigt werden müssen. In der Regel bietet sich an:
7. Finanzamt & Erbschaftssteuer