Für Arbeitsverträge gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer also den Inhalt des Vertrages frei festlegen können - und das sogar mündlich, denn ein Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden (auch wenn das in der Regel nicht ratsam ist).
Die Dr. Rente Anwaltskanzlei bietet die Gestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitgeber/Unternehmen an. Dabei besteht auch die Möglichkeit, bereits vorhandene Formulare in einzelnen Klauseln weiterzuentwickeln.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Übrigens: Bereits mit einer unverbindlichen Anfrage bzw. vorab für einen Telefontermin eingereichte Unterlagen fallen unter das Mandatsgeheimnis.